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Fragen und Antworten zum Stromwechsel |
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Informieren Sie sich über Dauer und
Phasen des Wechselprozesses und erhalten Sie gezielte Antworten
zum Thema Wechsel. |
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| :: Wer
kann den Stromanbieter wechseln? |
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Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den
Stromanbieter wechseln, der einen eigenen
Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und
in einem direkten Vertragsverhältnis zu einen
Stromanbieter steht (also direkt die Rechnungen
erhält und den Strom bezahlt). Nicht wechseln können
Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom
Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese
können höchstens ihren Vermieter auf die Möglichkeit
des Anbieterwechsels aufmerksam machen. Für
Verbraucher mit Zweitarifzählern
(Nachtspeicherheizung) oder Tarife für Wärmepumpen
gibt es zurzeit am Markt keine Alternativen. |
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| :: Wie
wechselt man den Stromversorger? |
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Der Anbieterwechsel ist einfach und birgt keinerlei
Risiken für den Verbraucher, da die Stromversorgung
per Gesetz immer sichergestellt ist. Sie müssen
lediglich den Wechselauftrag ausfüllen und
unterschrieben zurücksenden. In der Regel übernimmt
der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem bisherigen
Versorger zum nächstmöglichen Termin (Ausnahmen:
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen und
kurzfristig kündbare Verträge. Eine versäumte
Kündigung hätte zur Folge, dass Sie wieder für einen
längeren Zeitraum, beispielsweise 6 oder gar 12
Monate, gebunden sind). Nach etwa sechs bis zehn
Wochen erfolgt die Belieferung mit Strom durch den
neuen Versorger. |
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:: Kostet der Wechsel
etwas? |
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Nein. Der Wechsel ist kostenfrei. |
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| :: Was
ist beim Umzug zu beachten? |
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Der Wechsel zu einem Stromanbieter erfordert eine
Vorlaufzeit von sechs bis zehn Wochen vom Zeitpunkt
der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung durch
den neuen Anbieter. Sollten Sie die Möglichkeit
haben, sich rechtzeitig vor dem Umzug in eine neue
Wohnung für einen Wunschanbieter zu entscheiden,
sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen so
frühzeitig wie möglich erfolgen. So haben Sie den
Vorteil, dass die Belieferung mit Strom durch den
neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen kann,
ohne dass der regionale Anbieter in die
Zwischenversorgung eintreten muss.
Wird nichts unternommen, entsteht beim Einzug
automatisch ein Stromliefervertrag mit dem
Grundversorger zu dessen Standardtarif, den Sie aber
in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum
Ende des Kalendermonats wieder kündigen können. |
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| :: Welche
Angaben benötigt der neue Anbieter bei einem Umzug? |
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Für den Wechsel benötigt der neue Anbieter neben den
persönlichen Daten die folgenden drei Angaben:
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Einzugsdatum
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Zählernummer
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Zählerstand
Wenn sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung
befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller
angebracht. Sollten Sie den Zähler nicht finden,
haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Vermieter die
Zählernummer und den Zählerstand zu erfragen. Am
besten Sie notieren sich den Zählerstand, um später
die Abrechnung kontrollieren zu können. |
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| :: Kann
ich auch den Stromanbieter wechseln, wenn ich neu
baue? |
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Ja. Sobald Sie in Ihr Haus eingezogen sind, können
Sie einen Liefervertrag zum Monatsanfang
abschließen.
Die notwendigen Verträge sind durch Ihren
Liefervertrag mit dem neuen Stromversorger
abgedeckt. Haben Sie neu gebaut, müssen Sie einen
Stromanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber
abschließen. |
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:: Wie schätze ich meinen
Stromverbrauch, wenn ich ihn das 1. Mal beziehe? |
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Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können
Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten
orientieren: |
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Singles: |
1.500 kWh/Jahr |
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Paare: |
2.800 kWh/Jahr |
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Familien:
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4.000 kWh/Jahr |
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Großfamilien: |
6.000 kWh/Jahr |
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| :: Was
passiert, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr
ändert? |
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Die Höhe Ihrer Abschläge wird jedes Jahr Ihrem
tatsächlichen Verbrauch angepasst und Ihnen mit der
Jahresendabrechnung mitgeteilt. |
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| :: Was
ändert sich durch den Wechsel des Stromversorgers? |
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Für Sie ändert sich wenig: Sie erhalten Ihre
Rechnung vom neuen Stromversorger und zahlen an
diesen Ihre Abschläge.
Der lokale Netzbetreiber kümmert sich weiterhin um
die Wartung Ihres Stromzugangs. Der Stromzähler muss
nicht aus- oder umgebaut werden. Auch Ihren Strom
bekommen Sie nach wie vor über das lokale Stromnetz.
Der neue Anbieter speist den von Ihnen verbrauchten
Strom in das allgemeine Stromnetz ein und zahlt dem
lokalen Netzbetreiber ein so genanntes
Netznutzungsentgelt.
Da der örtliche Versorger gesetzlich dazu
verpflichtet ist, Sie zu versorgen, stehen Sie
niemals ohne Strom da.
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| :: Wo
finde ich meinen Stromzähler und die Zählernummer? |
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Wenn sich der Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung
befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller
angebracht. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die
Hausverwaltung oder den Hauswart, sollten Sie den
Stromzähler nicht finden.
Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten
Stromrechnung und natürlich auch auf dem
Stromzähler. Falls Sie die Zählernummer nicht finden
können, erfragen Sie diese bei Ihrem bisherigen
Stromversorger, da diese in jedem Fall für den
Anbieterwechsel benötigt wird. |
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:: Welche Kündigungsfristen
muss ich beachten? |
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In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist
einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats.
Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein anderes
Stromprodukt gewählt oder sind bereits zu einem
anderen Stromanbieter gewechselt, gelten die
vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so
genannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geregelt sind.
Die Kündigung des Versorgungsvertrags bedarf
grundsätzlich der Schriftform (§ 20 Abs. 2 GVV
Strom). Allerdings ist es möglich, im
Versorgungsvertrag abweichende Regelungen zu
treffen, so dass ggf. auch eine telefonische
Kündigung akzeptiert wird. |
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:: Soll ich selbst bei meinem alten Versorger
kündigen? |
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Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags haben
Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit
beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen
Zeitpunkt zu kündigen.
Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn
einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:
Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen
durch den bisherigen Versorger. In diesem Fall
sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der
eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen
sehr kurz bemessen sind.
Bei Verträgen, bei denen eine kurze Kündigungsfrist
vorgegeben ist. Wird der Vertrag nicht innerhalb der
Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder
um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs
oder zwölf Monate. Indem Sie die Kündigung selbst
fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute
Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern
würde.
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| :: Wie
verhalte ich mich, wenn mir mein Anbieter aufgrund
einer... |
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...Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht einräumt?
Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen
durch den bisherigen Versorger, sollte der Kunde
selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen
vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind.
Sie sollten Ihr Sonderkündigungsrecht insbesondere
dann wahrnehmen, wenn sich der Vertrag bei
ausbleibender Kündigung wieder um einen längeren
Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate,
verlängert. Indem Sie die Kündigung selbst
fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute
Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern
würde. |
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:: Kann der Wechsel zum
Stromausfall führen? |
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Nein. Per Gesetz ist der lokale Stromversorger dazu
verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen -
auch wenn er nicht mehr Vertragspartner ist.
Selbst wenn ein Stromanbieter die Lieferung
einstellen würde, beispielsweise im Insolvenzfall,
ist der örtliche Grundversorger immer gesetzlich
dazu verpflichtet, die Stromversorgung zu übernehmen
und Sie weiterhin zu beliefern. Der Wechsel
geschieht für Sie unmerklich. Sie können sich auf
eine zuverlässige und sichere Stromversorgung
verlassen. |
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:: Ab wann werde ich vom neuen Anbieter beliefert? |
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Die Belieferung beginnt immer zum frühest möglichen
Zeitpunkt, in der Regel sechs bis zehn Wochen nach
Abschluss des Vertrages, sofern Sie keinen
Wunschtermin genannt haben. Die Belieferung startet
immer zum Monatsersten. Eine Garantie für den
Wechsel innerhalb dieses Zeitraums können wir Ihnen
leider nicht geben. Eventuelle Kündigungsfristen
beim Altversorger können den Anbieterwechsel
natürlich hinauszögern. Sie haben aber die
Möglichkeit, sich jederzeit bei Ihrem neuen
Versorger über den Stand des Wechsels zu
informieren. Bitte beachten Sie auch, dass der
Anbieterwechsel bei Produkten mit Vorauskasse,
Anzahlung oder Kaution in der Regel etwa vier Wochen
länger dauert. Diese Anbieter warten zunächst den
Eingang der zu leistenden Zahlung ab und leiten erst
dann den Wechsel ein, der in der Regel sechs bis
zehn Wochen dauert.
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| :: Sind
nach einem Wechsel technische Änderungen an
Zähler oder... |
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...Leitungen notwendig?
Technische Arbeiten, beispielsweise am Stromzähler,
sind nicht nötig. Die Wartung und Ablesung übernimmt
übrigens weiterhin der Netzbetreiber. Möglicherweise
wird vereinbart, dass Sie selbst den Zählerstand
ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Es kann
hilfreich sein, die Ergebnisse der Ablesung auch dem
neuen Lieferanten zu übermitteln.
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:: Was ist, wenn ich
technische Fragen oder Probleme in Bezug auf... |
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...meinen Zähler oder die Leitungen habe?
Für alle technischen Fragen ist weiterhin der lokale
Versorger/ Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Auch
im Falle eines Ausfalls der Versorgung mit Strom ist
der örtliche Versorger/ Netzbetreiber zuständig.
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:: Wie lange dauert der Anbieterwechsel? |
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Aufgrund gesetzlicher Fristenregelungen erfolgt die
Anbieterumstellung in der Regel sechs bis zehn
Wochen nach Abschluss des Vertrages. Eventuelle
Kündigungsfristen beim Altversorger können den
Anbieterwechsel natürlich hinauszögern. Bitte
beachten Sie auch, dass der Anbieterwechsel bei
Produkten mit Vorauskasse, Anzahlung oder Kaution in
der Regel etwa vier Wochen länger dauert. Diese
Anbieter warten zunächst den Eingang der zu
leistenden Zahlung ab und leiten erst dann den
Wechsel ein, der in der Regel sechs bis zehn Wochen
dauert.
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| :: Wer
beliefert mich, wenn ich nie den Anbieter oder das
Stromprodukt... |
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...gewechselt habe?
In diesem Fall werden Sie in der so genannten
Grundversorgung beliefert. Das übernimmt gegenwärtig
das örtliche Stromversorgungsunternehmen, z. B. die
Stadtwerke. Grundversorger ist der Stromanbieter,
der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte
versorgt. |
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:: Kann ich mich nach einem
Wechsel des Stromanbieters noch gegen... |
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...überhöhte Strompreise
wehren?
Nein. Wenn Sie das Angebot eines neuen Anbieters
akzeptieren, können Sie diesen Preis nicht als
überhöht kritisieren. Bei einer Erhöhung der Tarife
bei Ihrem neuen Anbieter haben Sie jedoch jederzeit
die Möglichkeit, Ihr Sonderkündigungsrecht zu
nutzen.
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:: Was ist der Unterschied zwischen
Netzbetreiber und Stromversorger? |
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Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den
ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig,
der Stromversorger hingegen für die Lieferung des
Stroms. Häufig sind der Netzbetreiber und der
Grundversorger identisch, insbesondere wenn es sich
um ein Stadtwerk handelt. Sie können ohne weiteres
einen Stromanbieter ohne eigenes Verteilnetz als
Ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den
Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt.
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:: Was versteht man unter Grundversorgung und
Grundversorger? |
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Die Grundversorgung ist die Energielieferung des
Grundversorgers an Haushaltskunden zu Allgemeinen
Bedingungen und Allgemeinen Preisen. Allgemeine
Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung
von Haushaltskunden in Niederspannung
(Endverteilstufe Strom) oder Niederdruck
(Endverteilstufe Gas) sind öffentlich bekannt zu
geben und im Internet zu veröffentlichen. |
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| :: Wann
sollte ich den Zählerstand notieren? |
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Sie sollten sich den Zählerstand am Wechseltag und
vor jeder Preiserhöhung notieren und dem
Stromanbieter mitteilen. Nur so ist eine taggenaue
Abrechnung möglich. |
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:: Muss ich meinen
Vermieter über einen Stromanbieterwechsel
informieren? |
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Wenn Sie selbst Vertragspartei des bisherigen
Stromliefervertrages sind, brauchen sie Ihren
Vermieter im Falle eines Wechsels nicht zu
informieren. Erhalten Sie die Stromrechnung von
Ihrem Vermieter, zum Beispiel bei einer Warmmiete,
ist der Vermieter Vertragspartner des
Stromanbieters. Sie können dann den Anbieter nicht
wechseln, sondern nur Ihren Vermieter bitten, einen
günstigeren Anbieter zu wählen. |
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:: Warum bekomme ich eine Endabrechnung von
meinem alten Versorger? |
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Sobald Sie den Anbieter gewechselt haben, wird Ihnen
Ihr alter Strom- bzw. Gasversorger eine
Schlussrechnung zusenden, die den Strom- bzw.
Gasverbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels
berücksichtigt. Durch den Wechsel entstehen Ihnen
keinerlei zusätzliche Kosten.
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| :: Bekomme
ich bei einem Anbieterwechsel die bereits gezahlten
Abschläge... |
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...von meinem vorherigen
Lieferanten erstattet?
Sie erhalten eine Schlussrechnung vom alten
Versorger, mit der bereits geleistete
Abschlagszahlungen erstattet werden.
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:: Was muss ich bedenken,
wenn ich von meinem überregionalen Anbieter... |
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...zu einem weiteren
Alternativanbieter wechseln möchte?
Bei einem solchen Wechsel verfahren Sie genauso wie
bei einem Wechsel vom örtlichen Versorger zu einem
alternativen Anbieter. Hierbei müssen Sie lediglich
die Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit bei
Ihrem aktuellen Anbieter beachten. Sollten Sie eine
Kündigungsfrist verpasst haben, so läuft der Vertrag
weiter, bis Sie die nächste Frist zum möglichen
Wechsel nutzen können.
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Bei den sogenannten Strompaketen kaufen Kunden eine
feste Menge Strom per Vorauskasse. Dieses Modell ist
in vielen Fällen deutlich günstiger als andere
Modelle. Da nicht verbrauchte Mengen verfallen und
Mehrverbrauch teurer abgerechnet wird, eignet sich
dieses Modell nur für Verbraucher, die ihren
Stromverbrauch recht zuverlässig einschätzen können
und deren Stromverbrauch stabil ist. Eine Abweichung
von 10 Prozent zum Paketvolumen ist i.d.R.
unkritisch.
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:: Was sind Tarife mit
Vorauskasse? |
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Diese Tarife bringen ein besonderes Sparpotenzial
mit sich. Die Versorger können durch derartige
Produkte günstigere Tarife anbieten, weil Sie weder
teure Inkassoleistungen, noch Zahlungsausfälle
einkalkulieren müssen. Vorauskasse ist in vielen
Branchen (z.B. Mobilfunk oder Versicherungen) keine
Seltenheit. Es besteht das Restrisiko, dass das
vorab entrichtete Geld im Falle einer
Anbieterinsolvenz verloren ist. Die letzten
Stromanbieter-Insolvenzen liegen jedoch mehr als 5
1/2 Jahre zurück (ares und Riva Energie im Januar
2003). Darüber hinaus werden die meisten
Vorauskassetarife von Tochterunternehmen
eingesessener Stadtwerke oder von seit Jahren am
Markt befindlichen Unternehmen angeboten. |
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:: Was sind Sonderabschläge? |
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Der Stromversorger TelDaFax Energy verlangt einen
sogenannten Sonderabschlag, der bei Vertragsbeginn
einmalig fällig wird. Kunden können hierbei zwischen
50, 100 oder 200 Euro Abschlagszahlung wählen.
Hierbei gilt: Je höher der Sonderabschlag, desto
geringer wird der Arbeitspreis bzw. je höher der
Sonderabschlag, desto höher wird der Rabatt auf den
Allgemeinen Tarif des örtlichen Grundversorgers. Die
Abschlagszahlung wird entweder zum Ende des
Vertragsverhältnisses zinslos
verrechnet/zurückerstattet oder mit der/den ersten
Abschlagszahlung(en) in voller Höhe verrechnet. |
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| :: Wie
funktioniert der Wechsel bei einem Zweitarifzähler? |
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Wenn Sie mit einem Zweitarifzähler den Anbieter
wechseln, unterscheidet der neue Versorger nicht
mehr zwischen Tag- und Nachtstrom. Das heißt, dass
rund um die Uhr der vereinbarte Preis gilt.
Kunden mit HT/NT-Tarifen und einem Zweitarifzähler
sollten den Wechsel zu einem reinen Hauptzeittarif
prüfen. Es ist möglich, dass in der Summe der Strom
dort günstiger ist als im HT/NT-Tarif. Allerdings
akzeptieren nicht alle Anbieter Kunden mit
Zweitarifzählern. Der Kunde sollte daher vor dem
Wechsel diesen Sachverhalt klären.
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:: Gibt es
Alternativangebote für Tag- und Nachtstrom? |
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Diese Tarife werden nur von Lokalversorgern
angeboten und setzen den Einbau eines
Zweitarifzählers voraus, wodurch zusätzliche Kosten
entstehen können. Sie können mit Hilfe des
Tarifrechners prüfen, ob Ihr Lokalversorger auch
Nachtstromtarife anbietet. Andere (überregionale)
Versorger unterscheiden nicht zwischen Tag- und
Nachtstrom. Somit entfällt der günstige Nachttarif
bei einem Wechsel. Ansonsten funktioniert der
Wechsel aber wie bei jedem anderen Stromzähler.
Kunden mit HT/NT-Tarifen und einem Zweitarifzähler
sollten den Wechsel zu einem reinen Hauptzeittarif
prüfen. Es ist möglich, dass in der Summe der Strom
dort günstiger ist als im HT/NT-Tarif. Allerdings
akzeptieren nicht alle Anbieter Kunden mit
Zweitarifzählern. Der Kunde sollte daher vor dem
Wechsel diesen Sachverhalt klären. |
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:: Ist ein Anbieterwechsel bei
Nachtspeicherheizungen möglich? |
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Prinzipiell ist ein Wechsel möglich. Eine
Nachtspeicherheizung arbeitet üblicherweise mit Tag-
und Nachtstrom, was wiederum einen Zweitarifzähler
bzw. zwei Eintarifzähler voraussetzt.
Entsprechende Tarife bieten nur die Lokalversorger
an. Überregionale Versorger unterscheiden nicht
zwischen Tag- und Nachtstrom. Somit entfällt der
günstige Nachttarif bei einem Wechsel. Ansonsten
funktioniert der Wechsel aber wie bei jedem anderen
Stromzähler.
Wenn Sie über einen Zweitarifzähler verfügen,
sollten Sie sich vorab bei Ihrem Wunschanbieter
erkundigen, ob dieser Zweitarifzähler beliefert. |
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| :: Ist
ein Anbieterwechsel bei Wärmepumpen möglich? |
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Nur Lokalversorger bieten derzeit günstige
Sondertarife für Wärmepumpen an. Wenn die
Stromversorgung über spezielle
Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen erfolgt, ist
die Auswahl derzeit noch auf sehr wenige Lieferanten
beschränkt. Die Bundesnetzagentur ist jedoch
bestrebt, die Lieferantenwechselmöglichkeiten auch
in diesem Bereich zu verbessern. |
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:: Sie konnten keine Antwort auf Ihre Frage finden? |
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In diesem Fall senden Sie bitte eine E-Mail an
web@ics-energie.de
Wir werden Ihre Frage umgehend beantworten. |
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<< zurück |
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